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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 9 AS 711/10 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2010 - L 9 AS 711/10 B ER (https://dejure.org/2010,118845)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2010 - L 9 AS 711/10 B ER (https://dejure.org/2010,118845)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 22.06.2010 - S 13 AS 966/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 9 AS 711/10 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 9 AS 712/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 9 AS 711/10
Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie von den Beschwerdeführern mit der begehrten Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Auszahlung grundsicherungsrechtlicher Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) jedenfalls in tatsächlicher Höhe begehrt wird, ist demnach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z. B. BVerfGE 79, 69, 74 m. w. N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 9 AS 712/10 Hinsichtlich der weiteren Begründung bezieht sich der Senat daher auf seine Ausführungen im Beschwerdebeschluss vom heutigen Tage zum Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (L 9 AS 711/10 B ER).